Lieber Urlaubsgast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen bei der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle vom Reiseveranstalter Madeira Ausflüge Ltd. nachfolgend jeweils „Reiseveranstalter“, sowie für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – BGB und der Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
2. Bezahlung
3. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Stornogebühren
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES,FREMDLEISTUNGEN
Mit Ihrer Ausflugsanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Ausflugsvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationendes Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Ausflugsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.( E- Mail)
1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Ausflugsvertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7,312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschal/ Ausflugsreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrechtgemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. BEZAHLUNG
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung, die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fällig. Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht– durchgeführt wird . Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Gebühren im Falle einer Stornierung und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.
3. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN VOR REISEBEGINN/STORNOGEBÜHREN
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung des Ausfluges oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind nachfolgend pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abholungsort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Der pauschalierte Anspruch auf
RÜCKTRITTSGEBÜHREN BETRÄGT IN DER REGEL PRO PERSON BEI STORNIERUNGEN:
Standard-Gebühren:
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
- ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 100%
- bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises .
ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter und Vermittler .